3. Herstellung von gespaltenen Robinienpfählen
Im Gegensatz zu runden Pfählen können gespaltene Akazienpfähle aus fast jedem Stammdurchmesser hergestellt werden, da man durch einfaches Spalten eines größeren Pfahls einen dünneren erhält.
Die Abmessungen von gespaltenen Akazienpfählen sind im Vergleich zu gesägten Pfählen eingeschränkter. Dies hat zwei Gründe: (1) Die maximale Öffnungslänge der Spaltmaschine beträgt 2,2 m. Daher können keine längeren gespaltenen Akazienpfähle hergestellt werden. (2) Die Spaltmaschine folgt der Holzmaserung, also der Faserrichtung. Dadurch ist der gespaltene Pfahl weniger gerade als ein gesägter. Beim Spalten kleiner Durchmesser führt bereits die geringste Abweichung von der Maserung dazu, dass der Pfahl an manchen Stellen zu dünn und somit unbrauchbar wird. Deshalb sind geteilte Pfähle in Längen von 0,8 / 1 / 1,20 / 1,40 / 1,50 / 1,60 / 1,80 / 2,00 / 2,20 m (der Pfahl lässt sich bis zu 2,20 m öffnen, was die maximal mögliche Länge ist) und in Umfängen von 14–16 / 15–17 / 18–20 / 21–23 / 22–24 / 24–26 / 24–27 / 26–29 cm erhältlich. Gebrauchsklasse 4 (Norm EN 335) – Lebensdauer bis zu 30 Jahre.

Gespaltene Akazienholzpfähle können vor dem Durchgang durch den Spalter entrindet werden.

Anschließend werden die geteilten Pfosten angespitzt und mit der Bandsäge begradigt (Korrektur übermäßiger Krümmung).


Für ein ästhetischeres Finish können Schlitzpfosten auch gehobelt und geschliffen werden.

